DR. GABRIELE JUNKERS

 

Konsul-Mosle-Weg 18

28359 Bremen

Tel. +49 (0)421 / 2 44 94 64

Kontakt per E-Mail

 

 


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Wie werden die Therapiestunden finanziert?

 

Sie können ohne vorherige Konsultation eines Arztes fünf diagnostische Erstgespräche (probatorische Sitzungen) in Anspruch nehmen. Die Kosten dafür übernimmt Ihre Krankenkasse. Pro Quartal wird eine Praxisgebühr von zehn Euro fällig, ausgenommen, Sie legen einen Überweisungsschein für Psychotherapie von Ihrem Arzt vor. Je nach Indikation wird daran anschließend ein Antrag auf Psychotherapie bei der Krankenkasse gestellt. Erst wenn dieser nach einer zwei- bis sechswöchigen Bearbeitungszeit genehmigt ist, ist die Finanzierung Ihrer Behandlung durch die Krankenkasse gesichert. Die vereinbarten Sitzungen sollten kontinuierlich wahrgenommen werden. Eine Ausfallregelung ist Bestandteil einer individuell zugeschnittenen Behandlungsvereinbarung.

 

In der Regel gilt ein vergleichbares Vorgehen für die Abrechnung mit den privaten Krankenkassen und den Beihilfestellen. Bitte informieren Sie sich über die Besonderheiten Ihres abgeschlossenen Vertrages hinsichtlich Psychotherapie. Die Kosten eines privaten Behandlungsvertrages richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte und psychologische Psychotherapeuten.

 

Therapiestunden, die nicht von der Versicherung übernommen werden, sind privat zu zahlen. Dies gilt auch für nicht wahrgenommene Vorgespräche, es sei denn, sie werden 48 Stunden vorher abgesagt.

 

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